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Arbeitsrecht
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Arbeitsvertrag für Minijob

Version 1.0 · Zuletzt geprüft: Mai 2026

Dieser Arbeitsvertrag richtet sich an Arbeitgeber, die einen Minijobber einstellen. Er berücksichtigt die Besonderheiten der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV und enthält alle pflichtgemäßen Angaben nach dem Nachweisgesetz.

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    Diese Vorlage dient als strukturierte Grundlage und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Sachverhalte empfehlen wir einen Anwalt.

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    Geringfügigkeitsgrenze beachten

    Das monatliche Entgelt darf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 603,00 EUR nicht überschreiten (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Andernfalls liegt kein Minijob mehr vor.

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    Dokumentvorschau
    ARBEITSVERTRAG (MINIJOB / GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG)
    zwischen
    — nachfolgend „Arbeitgeber" —
    und
    , geboren am
    — nachfolgend „Arbeitnehmer" —
    § 1 Beginn und Tätigkeit
    (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als eingestellt.
    (2) Einsatzort: .
    § 2 Arbeitszeit
    Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt Stunden pro Woche. Lage und Verteilung der Arbeitszeit werden einvernehmlich festgelegt.
    Überstundenregelung: .
    § 3 Vergütung
    (1) Der Stundenlohn beträgt EUR brutto.
    (2) Rentenversicherung: .
    (3) Der vereinbarte Stundenlohn beträgt mindestens den gesetzlichen Mindestlohn (aktuell 12,82 EUR/Stunde, § 1 MiLoG).
    § 4 Urlaub
    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubstage pro Jahr (anteilig bei unterjährigem Beginn).
    § 5 Kündigung
    Das Arbeitsverhältnis kann nach der Probezeit mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 622 BGB).
    § 6 Pflichten des Arbeitnehmers
    Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Tätigkeit gewissenhaft auszuführen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dauerhaft zu wahren.
    § 7 Schlussbestimmungen
    Änderungen bedürfen der Schriftform. Deutsches Recht. Salvatorische Klausel.
    ___________________________ ___________________________
    Arbeitgeber Arbeitnehmer
    (3) Die Probezeit beträgt {{probezeit_monate}} Monate. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.

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    (4) Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die monatliche Vergütung die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nicht überschreiten wird.

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    § 5 Homeoffice Die Parteien vereinbaren, dass der Arbeitnehmer an bis zu {{homeoffice_tage}} Tag(en) pro Woche im Homeoffice tätig sein kann. Die Einzelheiten richten sich nach der betrieblichen Homeo…

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    ℹ Hinweise für dich — nicht im Dokument enthalten

    • Geringfügigkeitsgrenze beachten: Das monatliche Entgelt darf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 603,00 EUR nicht überschreiten (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV). Andernfalls liegt kein Minijob mehr vor.
    • • Dieses Dokument wurde mit LexDok erstellt und dient als strukturierte Grundlage. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für komplexe Sachverhalte empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts.