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Verträge
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Werkvertrag für Kleinunternehmer
Version 1.0 · Zuletzt geprüft: Mai 2026
Ein Werkvertrag regelt die Erstellung eines konkreten Werkergebnisses. Anders als beim Dienstvertrag schuldet der Auftragnehmer ein bestimmtes Ergebnis. Dieser Vertrag eignet sich für Handwerker, Webentwickler und andere Gewerke.
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WERKVERTRAG
gemäß § 631 BGB
zwischen
— nachfolgend „Besteller" —
und
— nachfolgend „Unternehmer" —
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Unternehmer verpflichtet sich, folgendes Werk herzustellen:
(2) Fertigstellungstermin: .
§ 2 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung beträgt EUR netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Fälligkeit: Tage nach Abnahme und Rechnungseingang.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu zahlen.
§ 3 Abnahme
(1) Verfahren: .
(2) Die Abnahmefrist beträgt Tage nach Fertigstellungsmitteilung.
(3) Mängel sind im Rahmen der Abnahme schriftlich zu rügen.
§ 4 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ab Abnahme.
(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäß §§ 634 ff. BGB.
§ 5 Eigentumsübergang
Das Eigentum an dem hergestellten Werk geht mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Besteller über.
§ 6 Kündigung
Der Besteller kann den Vertrag jederzeit kündigen. Er schuldet dem Unternehmer in diesem Fall die bereits erbrachten Leistungen zuzüglich eines pauschalen Erlösausfallschadens von 5 %, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
§ 7 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand: dem Sitz des Auftragnehmers. Deutsches Recht. Schriftformklausel. Salvatorische Klausel.
___________________________ ___________________________
Besteller Unternehmer
(4) Überschreitet der tatsächliche Aufwand den vereinbarten Umfang um mehr als {{mehraufwand_schwelle}} %, wird der Mehraufwand gesondert nach einem Stundensatz von {{mehraufwand_stundensatz}} EUR ver…
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(2) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach {{nacherfuellung_versuche}} Versuchen fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung des Werklohns oder Rü…
⊘ Nicht im Dokument — deaktiviert
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